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Die Frage nach dem Wesen einer professionellen Strafverteidigung lässt sich in wesentlichen zwei Elementen erklären:

a) Die Grundlage ist das Interesse an dem / und den Menschen schlechthin.
Welche persönliche Entwicklung hat der Mandant genommen,
was hat ihn dazu bewogen, etwas zu tun, was ihm nunmehr vorgeworfen wird?
Es ist also maßgeblich die Frage nach dem „Warum?“.

b) Die Konfrontation im Gerichtssaal. Die Herausforderung, alle erdenklichen
Möglichkeiten der Aufklärung eines Falles auszuschöpfen,
auch dort nach dem „Warum?“ zu forschen, kreativ alle Bereiche zu beleuchten
– das macht in der Summe den Reiz und die Kompetenz einer gelungenen
Strafverteidigung aus. Wobei immer das Ziel lautet
– die Mitwirkung an der Einhaltung des Gesetzes.

Eine professionelle Strafverteidigung setzt sich dabei immer aus drei wesentlichen Elementen zusammen:

  • die Psychologie des Falles und der in ihm handelnden Menschen
  • aus der Kriminalstatistik
  • und der Juristerei

Strafverteidigung bedeutet immer Unmittelbarkeit und stets
„über den Tellerrand zu schauen“.

 

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