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Rechtsfragen rund ums Grillen
Auf die Plätze, fertig…WURST
17. März 2020

Corona betrifft uns alle – die Kanzlei Bartel hilft sofort bei arbeitsrechtlichen Fragen

17. April 2020
Corona betrifft uns alle - die Kanzlei Bartel hilft sofort bei Arbeitsrechtlichen Fragen

Sind Sie betroffen von Corona und brauchen Hilfe in Arbeitsrechtlichen Fragen - Kanzlei Bartel hilft innerhalb 24 Stunden

Corona betrifft uns alle - die Kanzlei Bartel hilft sofort bei Arbeitsrechtlichen Fragen

Die Corona-Krise betrifft alle und stellt aktuell den Großteil deutscher und international tätiger Unternehmen sowie deren Arbeitnehmer speziell in arbeitsrechtlicher Hinsicht vor besondere Probleme, Aufgaben und Entscheidungen.

Die wirtschaftlichen Folgen sind vielfach zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, können aber schnell für alle Parteien eine Existenzbedrohung darstellen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Sebastian Bartel aus Oberhausen bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um die Corona – Krise (COVID-19 / SARS-CoV-2) mit Rat und Tat zur Seite.

Sie sind nicht allein! Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Oberhausen hilft!

Neben allen sonstigen Fragen des Arbeitsrechts unterstützen wir Sie natürlich aktuell besonders bei folgenden Themen:

  • Kurzarbeit und Ihre Voraussetzungen (muss / darf ich überhaupt Kurzarbeit beanspruchen?)
  • Kurzarbeitergeld (Höhe, genaue Berechnung etc.)
  • Antrag auf Kurzarbeitergeld
  • Arbeitspflicht von Arbeitnehmern / Zahlungspflicht des Arbeitgebers in der Corona-Krise
  • Freistellung von Arbeitnehmern und ihre arbeitsrechtlichen Folgen
  • Homeoffice (darf oder muss ich im Homeoffice arbeiten, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein etc.)
  • Kündigung von Arbeitnehmern („betriebsbedingte Kündigung“), was ist möglich bzw. sinnvoll
  • Entgeltfortzahlung bei Erkrankung von Mitarbeitern wegen Corona (woher erhalten Sie möglich Entlastungen)
  • Lohnzahlung bei Erkrankung von Kindern von Arbeitnehmern (wann zahlt der Arbeitgeber, wann zahlt die Krankenkasse, in welcher Höhe muss der Lohn gezahlt werden)
  • Lohnzahlung bei Kinderbetreuung (wann zahlt der Arbeitgeber, wann zahlt die Krankenkasse, in welcher Höhe muss der Lohn gezahlt werden)
  • Kontaktverbot im Arbeitsrecht (wie muss ich mich im Betrieb verhalten, wie schütze ich meine Mitarbeiter etc.)
  • Quarantäne und ihre arbeitsrechtlichen Folgen (muss ich trotzdem zur Arbeit, Lohnzahlung etc.)
  • Ausgangssperre und Ihre arbeitsrechtlichen Folgen (muss ich trotzdem zur Arbeit, Lohnzahlung etc.)
  • Betriebsschließung durch Behörden – Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • u.v.m.

Rufen Sie an

Gerne können Sie uns natürlich auch per E-Mail ( info@kanzlei-bartel.de ) kontaktieren. Herr Bartel meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Wir garantieren einen Besprechungstermin innerhalb von 24 Stunden.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Oberhausen

Die Covid-19 Pandemie erfordert auch bei uns einige Vorkehrungen und besondere Maßnahmen zum Schutze aller. Wir bitten Sie daher, nur bei vereinbarten Terminen in der Kanzlei zu erscheinen. Abzugebende Unterlagen werfen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Briefkasten im Eingangsbereich des Gebäudes. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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Adresse

Centroallee 263 b
46047 Oberhausen

Kontaktieren Sie uns

Tel.  0208 / 38552951
Fax. 0208 / 385 40 128
info@kanzlei-bartel.de
www.kanzlei-bartel.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 – 13:00 Uhr / 15:00 – 18:00 Uhr
Di, Mi, Fr 09:00 – 13:00 / 15:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 13:00 Uhr / 15:00 – 20:00 Uhr

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