Qualifikation sichtbar machen!

Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bietet deshalb denjenigen Mitgliedern, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen sind, das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“zu führen.

Bevor einem Rechtsanwalt das besondere Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verliehen wird, muss er seine Fortbildungsaktivitäten genau belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln. Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeiten. Zusätzlich können über Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das Eigenstudium Punkte erworben werden.