Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bildet in der KANZLEI § BARTEL den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Sebastian Bartel kämpft als Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie und Ihre Rechte.
Die ganzheitliche Beratung und Vertretung ist von besonders großer Bedeutung bei diesem Rechtsgebiet. Mit Hilfe der langjährigen Erfahrung in Kanzleien aus dem Arbeitnehmer- und Arbeitgebersektor, der persönlichen Reputation und umfassendem arbeitsrechtlichen Spezialwissen, entwickelt Rechtsanwalt Bartel für Sie maßgeschneiderte und praxisorientierte Lösungen für alle Fragestellungen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Hierbei stehen nicht nur rein wirtschaftliche, sondern auch die persönlichen, individuellen Bedürfnisse des Mandanten im Fokus. Dabei behält die KANZLEI § BARTEL auch stets die einschlägigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen für Sie im Blick (beispielsweise bei der Verhandlung von Abfindungsregelungen etc.). Rechtsanwalt Bartel ist im Bereich des Arbeitsrechts schwerpunktmäßig als Arbeitnehmeranwalt tätig.
Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet spielt der Faktor Zeit im Arbeitsrecht eine ganz besondere Rolle. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, muss gegen diese innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, ist es in den meisten Fällen nicht mehr möglich sich gegen die Kündigung – egal wie falsch diese auch sein mag – zu wehren. Es geht um Ihre Existenz!
Verlieren Sie keine Zeit! Bei Problemen im Arbeitsverhältnis direkt die KANZLEI § BARTEL kontaktieren!
Rechtsanwalt Sebastian Bartel garantiert Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei am CentrO in Oberhauen. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich.
Neben dem Individualarbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bildet auch das Kollektivarbeitsrecht (Betriebsrat) einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Bartel.
Und bedenken Sie immer, ob Voll- oder Teilzeit, ob Besserverdiener oder 450-Euro-Kraft, alle Arbeitsverhältnisse sind vor dem Gesetz gleich. Es gibt keine Arbeitnehmer zweiter Klasse!
Alle von der KANZLEI § BARTEL im Arbeitsrecht abgedeckten Bereiche auf einen Blick:
• Kündigung / Kündigungsschutzklage
• Weiterbeschäftigung
• Wiedereinstellung
• Vergütung (Lohn/Gehalt)
• Abmahnung
• Entgeltfortzahlung / Lohnfortzahlung
• Änderungskündigung
• Krankheitsbedingte Kündigung
• Betriebsbedingte Kündigung
• Verhaltensbedingte Kündigung
• Fristlose Kündigung
• Aufhebungsverträge
• Abwicklungsverträge
• Entfristung befristeter Arbeitsverträge
• Abfindung
• Zeugniserteilung
• Zeugnisberichtigung
• Mobbing
• Arbeitsvertragsgestaltung
• Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen (AGB)
• Erstellen und Prüfen von Geschäftsführerverträgen
• Betriebliche Übung
• Teilzeit und Befristung
• Urlaubsgewährung
• Urlaubsgeld
• Urlaubsentgelt
• Weihnachtsgeld
• Gratifikationen / Boni / Tantieme
• Krankengeld (Krankenkasse)
• Verletztengeld (Berufsgenossenschaft)
• Arbeitsunfall/Wegeunfall
• Kur / Rehamaßnahme • Arbeitnehmerhaftungsrecht
• Entgeltzahlung
• Eingruppierung
• Umgruppierung
• Versetzung
• Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
• Schwerbehindertenrecht
• Mutterschutz
• Integrationsamt
• Elternzeit
• Outplacement
• Human Resourcing
• Bewerbungen
• Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
• Vertragsstrafen
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
• betriebliche Altersversorgung
• Arbeitnehmerhaftung
• Arbeitnehmererfindungsrecht
• Betriebsübergang
• Altersteilzeit
• Betriebliche Altersversorgung
• Rentenversicherung
• u.v.m.
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht? Dann kontaktieren Sie uns!