Mietrecht
Gerade im Bereich des Mietrechts sehen sich die Betroffenen mit einer unüberschaubaren Vielzahl von Gesetzen und Regelungen konfrontiert. Welche Rechte habe ich als Mieter? Was darf ich als Vermieter? Oder welche Klauseln in meinem Mietvertrag sind überhaupt (noch) rechtswirksam?
Deshalb kommt es gerade bei diesem Rechtsgebiet häufig zu Streitigkeiten, die die Parteien nicht ohne anwaltliche Unterstützung regeln können. Im Mietrecht berät und vertritt Sie die KANZLEI § BARTEL als kompetenter Ansprechpartner nicht nur im Bereich von Mietverträgen von privatem Wohnraum, sondern auch bei Gewerberaummietverträgen im Bereich des gewerblichen Mietrechts. Dies beginnt bereits bei der Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen und der tatsächlichen Begründung eines Mietverhältnisses, und reicht bis hin zu dessen Beendigung.
Die KANZLEI § BARTEL berät und vertritt Sie auch bei allen Fragen und Problemen innerhalb des Mietverhältnisses, wie z.B. bei Mietmängeln, Schönheitsreparaturen, Wasserschäden, Mietminderungen, Mieterhöhungen, der Prüfung von Neben- oder Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsverzug etc..
Sollten Sie als Mieter unberechtigt von Ihrem Vermieter in Anspruch genommen werden, vertritt Sie die KANZLEI § BARTEL sowohl außergerichtlich, als auch vor sämtlichen Gerichten im ganzen Bundesgebiet.
Auch bei Zahlungsverzug eines Mieters berät und vertritt Sie die KANZLEI § BARTEL im Rahmen des Forderungsmanagements außergerichtlich bzw. gerichtlich oder unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer entsprechenden Kündigung. Zudem führt die KANZLEI § BARTEL für Sie Räumungsklagen durch und sorgt für eine zügige Räumung des Objekts. Bei der Beendigung des Mietverhältnisses kann durch die KANZLEI § BARTEL auch als Komplettlösung die anschließende Wohnungsübergabe (Wohnungsabnahme sowie Schlüsselübergabe) durchgeführt werden.
Auch im Maklerrecht (Maklerprovision, Maklerverträge etc.) berät und vertritt Sie die KANZLEI § BARTEL gern.
Alle von der KANZLEI § BARTEL im Mietrecht für Mieter und Vermieter abgedeckten Bereiche auf einen Blick:
• Kündigung bzw. Abwehr der Kündigung
• Räumungsklage bzw. Abwehr einer Räumungsklage
• Bestimmung von Kündigungsfristen
• Mietmängel – Mängelbeseitigung - Mietminderung
• Betriebskosten/Nebenkosten – Betriebskostenabrechnungen
• Prüfung Ihres Mietvertrages anhand des AGB-Rechts: Welche Klauseln sind überhaupt wirksam?
• Erstellung von Mietverträgen
• Mieterhöhungen
• Modernisierungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen
• Mietkaution
• Renovierung
• Umfang des Mietgebrauchs
• Eigenbedarf, Eigenbedarfskündigung
• Untervermietung, Untermiete
• Abmahnungen
• Schadensersatz
• Zahlungsverzug, Mietrückstände, Forderungsmanagement
• Mietnomaden
• Erwerb von Grundstückseigentum
• Nachbarschaftsrechte, Nachbarschaftsstreit
• Maklerrecht
• Maklervertrag, Maklerprovision (Courtage)
• Streitigkeiten mit Handwerkern
• Hausfriedensbruch, Ruhestörung
• Winterdienst
• Haustiere
• Pachtverträge
• usw.
Sie haben Fragen zu Ihrem Mietverhältnis? Dann kontaktieren Sie uns!