Verkehrsrecht / Autokaufrecht

Das Verkehrsrecht ist eine sehr komplexe und weit verzweigte Materie. Die KANZLEI § BARTEL berät und vertritt Unfallgeschädigte professionell in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie in allen Bereichen des Autokaufrechts.

Herr Rechtsanwalt Bartel ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle hiermit im Zusammenhang stehenden Umstände. Egal ob es um die Geltendmachung von Reparaturkosten nach einem Unfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Bußgeldbescheid, Totalschadensabrechnung, Wertminderung, Mietwagenkosten, Führerschein, Fahrverbot, MPU, den sogenannten „Idiotentest“ oder andere verkehrsrechtliche Belange geht.
Deshalb: Nach einem Unfall direkt die KANZLEI § BARTEL kontaktieren!

Rechtsanwalt Bartel garantiert Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei am CentrO in Oberhausen. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich!

Ein persönlicher Besuch in der KANZLEI § BARTEL ist zwar sinnvoll, jedoch nicht generell in jedem Fall erforderlich. Um die Arbeit für Sie aufnehmen zu können, reicht es vielfach aus, uns die erforderlichen Informationen und Daten per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Im Downloadbereich finden Sie neben einem Unfallbogen, die notwendige Vollmacht, welche dort heruntergeladen und bequem zu Hause ausgedruckt werden kann. Bitte übersenden Sie uns diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben direkt in die Kanzlei.

Bei Unfall - Alles aus einer Hand

Wir übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung des Unfalls, angefangen von der Ermittlung des gegnerischen Fahrzeughalters nebst dessen Haftpflichtversicherung, Akteneinsicht bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft sowie die vollständige Abwicklung und Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung bzw. allen zuständigen Behörden.

Die KANZLEI § BARTEL hat hervorragende Kontakte zu Gutachtern und Autovermietungen.

Autokaufrecht

Die KANZLEI § BARTEL berät und vertritt Sie auch, wenn das von Ihnen gekaufte Fahrzeug (egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen) einen Mangel (z.B. versteckter Unfallschaden, manipulierter Tacho etc.) aufweist. Gern erstellen und überprüfen wir für Sie auch den für den Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeugs notwendigen Kaufvertrag (AGB-Recht, unwirksame Klauseln etc.).

Sollte Ihr Fahrzeug einen Mangel aufweisen, macht die KANZLEI § BARTEL gerne für Sie den Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages geltend und setzt diese nötigenfalls auch vor Gericht für Sie durch.

Sonstige Fahrzeugschäden

Auch die Abwicklung von sonstigen Fahrzeugschäden wickelt die KANZLEI § BARTEL kompetent für Sie ab. Wurde beispielsweise Ihr Fahrzeug in der Waschstraße oder in der Werkstatt beschädigt? Kontaktieren Sie unverzüglich Rechtsanwalt Bartel!

Arbeitsunfall - Wegeunfall

Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stellt sich nicht selten die Frage, ob es sich hierbei nicht zusätzlich um einen Arbeitsunfall (Wegeunfall) handelt. Bei der Geltendmachung der hieraus häufig folgenden Regressansprüche und arbeitsrechtlichen Fragestellungen hilft Ihnen Rechtsanwalt Bartel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) ebenfalls gern weiter.

Was tun am Unfallort

Egal wie vorsichtig und achtsam man im Straßenverkehr ist, es kann jeden treffen – Unfall - .

Im ersten Moment – vielleicht sogar unter Schock - wissen viele Autofahrer nicht so recht, was in der jeweiligen Situation zu tun ist. Lesen Sie hier in unserem 6-Punkteplan, wie Sie korrekt vorgehen, damit Sie im Fall des Falles nicht aus Versehen die eigene Unfallregulierung erschweren oder sich sogar bei einem drohenden Strafverfahren selbst belasten. Denn was viele Autofahrer nicht wissen: Wird bei einem Verkehrsunfall eine Personen verletzt, wird gegen den Unfallverursacher meist automatisch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet.

Gerne können Sie den 6-Punkteplan ausdrucken und diesen zu Ihren Fahrzeugpapieren oder ins Handschuhfach legen. So sind Sie im Fall des Falles gut vorbereitet. Notieren Sie sich auch direkt die Kanzleirufnummer: 0208 / 38552951.

6-Punkteplan
1. Anhalten, Warnblinklicht, Absicherung

Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie anhalten. Dies nicht zuletzt, um den Vorwurf der Unfallflucht zu vermeiden. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges ein, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Nun ziehen Sie die in Ihrem Fahrzeug vorhandene gelbe Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck 50 bis 100 Meter vor der Unfallstelle gut sichtbar auf.
Auf der Autobahn sollten Sie sich im Anschluss schnellstmöglich hinter der Leitplanke aufhalten, bis die Polizei die Unfallstelle gesichert hat.

2. Erste Hilfe / Notruf: Krankenwagen (112) / Polizei (110)

Prüfen Sie, ob es Verletzte gibt, die Ihre Hilfe benötigen und verständigen Sie notfalls einen Krankenwagen und im Anschluss die Polizei.
Es empfiehlt sich, stets die Polizei zu verständigen, damit diese das Unfallgeschehen und den Unfallschaden offiziell und objektiv vor Ort aufnehmen kann. Dabei ist es egal, ob es sich um einen leichten Blechschaden oder einen Unfall mit Verletzten handelt bzw. ob Sie der Unfallverursacher oder das Opfer sind. Bei Miet- oder Leasingwagen ist die Verständigung der Polizei in der Regel sogar vorgeschrieben.

3. Personalien mit Unfallgegner austauschen

Sollten Sie die Polizei nicht verständigen oder ist aus anderen Gründen eine offizielle Unfallaufnahme nicht erfolgt, sollten Sie dringend die Personalien selbständig austauschen (Name & Anschrift des Fahrzeugführers, Name & Anschrift des Fahrzeughalters, amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge, Haftpflichtversicherungen). Bei Miet- oder Leasingwagen sollte der meist vorgegebene Unfallbericht ausgefüllt werden.

4. Fotos machen, Zeugen suchen

Sie sollten dringend im Anschluss Fotos von allen verwickelten/beschädigten Fahrzeugen und der Unfallstelle machen. Machen Sie lieber ein Foto zu viel als zu wenig (auch von Unfalldetails/Nahaufnahmen des Schadens). Sollten Zeugen anwesend sein, notieren Sie sich deren Namen und Anschrift.

5. Kein Schuldanerkenntnis abgeben, möglichst keinerlei Erklärungen abgeben (wenn Unfallverursacher / Unfallhergang nicht klar)

Sie sollten auf gar keinen Fall ein sog. Schuldanerkenntnis abgeben. Häufig liegen die Verursachungsbeiträge anders, als man im ersten Moment denkt. Wenn auch nur die kleinste Möglichkeit einer Mitschuld Ihrerseits bestehen sollte, sollten Sie keine Erklärungen abgeben. Sie sind hierzu weder gegenüber der Polizei, erst recht nicht gegenüber dem Unfallgegner verpflichtet („Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“).

6. Die KANZLEI § BARTEL einschalten (hier bitte verlinken auf Kontaktseite)

Sofort, wenn Sie alle Angelegenheiten an der Unfallstelle nach den vorstehenden Punkten geklärt haben, oder spätestens, wenn Sie sicher zu Hause angekommen sind, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich mit der KANZLEI § BARTEL Kontakt aufzunehmen.

Von dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen für das weitere Vorgehen und die professionelle Abwicklung des Verkehrsunfalls.

Rechtsanwalt Bartel garantiert Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei am CentrO (hier Anfahrt verlinken) in Oberhauen. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich!

Gerne können Sie den vorstehenden Punkteplan ausdrucken und diesen zu Ihren Fahrzeugpapieren oder ins Handschuhfach legen. So sind Sie im Fall des Falles gut vorbereitet. Notieren Sie sich auch direkt die Kanzleirufnummer: 0208 / 38552951

WAS SIE NICHT TUN SOLLTEN:

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf! Wenn sich die gegnerische Versicherung telefonisch bei Ihnen meldet, verweisen Sie diese an Rechtsanwalt Bartel. Treffen Sie keinerlei Vereinbarungen/Absprachen mit der gegnerischen Versicherung.

Alle von der KANZLEI § BARTEL im Verkehrsrecht und Autokaufrecht abgedeckten Bereiche auf einen Blick:

• Verkehrsunfall
• Schadensersatz
• Schmerzensgeld
• Reparaturkosten
• Nutzungsausfall
• Gutachter, Gutachten, Kostenvoranschlag
• Wertminderung
• Mietwagen
• Unfallersatzwagen
• Totalschaden
• Blechschaden
• Bagatellschaden
• Versicherungsbeitrag
• Smartrepair, Beulendoktor
• Bußgeldbescheid
• Bußgeld
• Bußgeldkatalog
• Führerschein
• Fahrerlaubnis
• Fahren ohne Fahrerlaubnis
• Fahrerflucht
• Bußgeldrechner
• Fahrverbot
• MPU/ „Idiotentest“
• Probezeit
• Promille, Promillegrenze
• Punkte in Flensburg

Sie haben Fragen zum Thema Verkehrsrecht? Dann kontaktieren Sie uns!